Verordnung von Ergotherapie

Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Durchführung von ergotherapeutischer Behandlung ist eine ärztliche Verordnung - Rezept - erforderlich. Dieses wird vom behandelnden Arzt oder Facharzt ausgestellt.

Für Privatversicherte gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht. Nach Vorlage einer Heilmittelverordnung - Rezept - wird ein individueller Behandlungsvertrag abgeschlossen.

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Informationen zur Behandlung

Es erfolgt eine gezielte Befundaufnahme mit verschiedenen Testverfahren zur Erstellung eines individuellen Therapieplanes.
Eine Behandlungseinheit beträgt je nach Behandlungsart zwischen 30, 45 oder 60 Minuten. Dazu zählen die Vorbereitungszeit, die Arbeit mit dem Patienten sowie die Beratung der Eltern oder Angehörigen und die Nachbearbeitung.
Die Behandlung kann sowohl in der Praxis als auch zu Hause oder in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden.

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Zusatzleistungen

Sie haben auch die Möglichkeit ergotherapeutische Präventionsmaßnahmen oder Beratungsangebote ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen.

Desweiteren besteht für Sie ebenso die Möglichkeit die ergotherapeutische Behandlung weiterzuführen, wenn aufgrund der Richtlinien im Heilmittelkatalog eine weitere Verordnung von ergotherapeutischen Maßnahmen nicht mehr möglich ist.

Die Zusatzleistungen erfolgen nur nach einem Beratungsgespräch und nach Abschluss eines Behandlungsvertrages. Dafür wird eine Privatrechnung erstellt.

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Informationen für Ärzte

Die ärztliche Verordnung von Heilmitteln wie Ergotherapie erfolgt nach den Heilmittelrichtlinien.

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Netzwerk

Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V.

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